AGB

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER AP EVENTS ALLGEMEINE HANDELSBEDINGUNGEN AP EVENTS

gültig ab 1.2.2012

ALLGEMEINES
Zustandekommen eines Vertrags:
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des An­gebots anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

MIETMATERIAL
Mietpreise
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste exkl. MwSt. festgelegt und gilt für einen Benutzungstag. Für den zweiten Benutzungstag berechnen wir 25% der Grundmiete; danach werden für jeden Tag 15% berechnet. Die Mindestauftragsgröße be­trägt EUR 50,00. Kaution
Wir berechnen eine Kautionssumme in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises. Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme durch den Vermieter so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.
Zahlungsweise
Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar bei der Abnahme des Mietobjekts gezahlt.
Mietzeitraum
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erfor­derlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.
Haftung
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zu­sammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreiben­de Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis be­schränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen stufenlosen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den Ge­bäuden geht zu Lasten des Mieters.
Verfügbarkeit
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermie­ter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegen­über dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besetzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terro­rismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemes­sene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschä­digung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflich­tungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.
Informationspflicht des Mieters
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn: • das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), • das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), • das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
Annullierung
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Ereignisses mög­lich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.
Urheberrecht
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
Abbildungen / Fotos
Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

Künstler
Bucht der Kunde einen Künstler für seine Veranstaltung, oder sind diese im Gesamtkonzept erhalten, hat er diese der zuständigen Künstlersozialkasse anzuzeigen und die entsprechenden Gebühren zu errichten. Ebenfalls gilt dieses für die Meldung der Gema.

Buchungen:
Bestätigte Termine (Mail oder Postweg) sind verbindlich und können nur bedingt durch höhere Gewalt gekündigt werden. Ausgehandelte Rabatte bei Mehrfachbuchungen behalten nur ihre Gültigkeits, sofern die Anzahl der Einsätze nicht reduziert wird. Mehrfachbuchungen können nur bedingt durch höhere Gewalt gekündigt werden.
Die Agentur hält es sich n diesem Fall vor in Ausnahmefällen eine Verschiebung anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, bleiben bei Ausfall durch den Kunden die Ansprüche bestehen.

Streitigkeiten
Eventuelle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Niederlassungsort des Ver­mieters unterbreitet. Für eventuelle Fragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne immer zur Verfügung.
Gültigkeit
Diese AGB´s sind ab 01.02.2018 gültig. Alle alten AGB´S werden ab dem 01.02.2018 automatisch ungültig.

WERBUNG

Pflichten des Kunden, Inhalt der Bilddateien Für die Inhalte der Ap Events übertragenen Bilddateien sowie deren Rechtmäßigkeit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
(2) Die Verarbeitung von angelieferten Daten und Bildprodukten des Kunden erfolgt im Rahmen eines technisch automatisierten Verfahrens ohne manuelle Vorprüfung und Korrektur durch AP Events. Der Kunde bestätigt durch das Hochladen von Dateien, dass er das Recht dazu hat, die Inhalte und Materialien dieser Datei zu verbreiten und zu vervielfältigen.
(3) Der Kunde garantiert, dass die Inhalte und Materialien einer übersendeten Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Der Kunde garantiert insbesondere,
a) dass keine illegalen gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an AP Events übersendet werden;
b) dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages;
c) dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an die AP Events übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen. AP Events weist vorsorglich darauf hin, dass berechtigte Dritte gegenüber dem Kunden im Falle von Rechtsverletzungen erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstehenden Folgen und stellt die AP Events von jeglicher Haftung frei.

Kostenberechnung:
Bei Anfragen die nicht über den Online-Shop eingehen, wird ein Angebot erstellt.
Kosten für Aufmaß und Vorlagenerstellung werden in Rechnung gestellt. Diese werden bei Auftragerteilung mit dem Angebot verrechnet.

Sonderregelung bei Textilbeschriftung:
AP Events liefert generell alle benötigten Textilien. Werden Textilien vom Kunden geliefert, übernimmt AP Events keine Haftung für nichthaftung der Beschriftung.

EVENT

Vorschüsse:
AP Events ist berechtigt, zur Deckung von Aufwendungen Vorschüsse zu verlangen. AP Events ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung des Kundenauftrages einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber AP Events innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.
KOSTEN BEI RÜCKTRITT:
Tritt der Mieter von einem bereits bestehenden Vertrag zurück, so ist AP Events berechtigt wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt von Miet- und Serviceverträgen zahlt er jedoch mindestens die nachfolgend angegebenen Sätze. - Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistung. - Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistung. - Ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistung.
HONORARKÜRZUNGEN
Honorarkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen werden von AP Events ausgeschlossen.
GEMA / BEHÖRDEN / Versicherung:
Der Veranstalter ist für sämtliche anfallenden Gebühren, Versicherungen und Steuern zuständig (z.B. GEMA, Vergnügungsteuer, Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Künstlersozialkasse).
VERTRÄGE MIT DRITTEN:
Soweit AP Events Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.

EIGENTUMSVORBEHALT:
Soweit wir Ware verkaufen bleibt diese Ware Eigentum von AP Events bis alle Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber AP Events getilgt sind. 

Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von AP Events (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von AP Events. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit AP Events darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschlands und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Copyright © / Urheberrecht
Sämtliche Inhalte sowie das Werk als Ganzes sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Verviel­fältigung in Form von Fotokopien, Mikrokopien, oder anderen Verfahren, auch von Teilen, für jegliche Zwecke werden gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhaltes oder Teilen hiervon in Datensysteme/Datenbanken oder die Ver­wendung des Verzeichnisses für gewerbliche, private oder andere Zwecke sind verboten. Für Satz- und Formfehler redaktioneller oder technischer Art wird keine Haftung übernommen und kein Schadensersatz geleistet.